[Sa] 19.05.2012

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rehaforschung :: Förderrichtlinien

Zuwendungen zur Forschungsförderung können im Bereich der anwendungsorientierten Rehabilitationsforschung erbracht werden. Dabei wird insbesondere das Ziel verfolgt, die Forschungsaktivitäten in den Rehabilitationskliniken zu stärken und die praktische Umsetzbarkeit zu gewährleisten. Durch die eigenständige Forschung oder die Einbindung in universitäre Projekte der Rehabilitationskliniken soll der praktische Nutzen der Rehabilitationsforschung sichergestellt werden.

Anwendungsorientierte Forschung kann gefördert werden, wenn ihre Durchführung insbesondere der Gewinnung neuer Erkenntnisse, und zwar generell zur Sicherung oder Steigerung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit von Leistungen zur Rehabilitation oder auch speziell zur Verbesserung und Anpassung von Reha-Konzepten diagnostischen oder therapeutischen Verfahren oder nachgehenden Verfahren zur Sicherung und Kontrolle der erzielten Ergebnisse sowie von Kosten-/Nutzen-Relationen oder zur Nachwuchsförderung auf dem Gebiet der Rehabilitationsforschung, z.B. in Form der Unterstützung von Promotionsarbeiten dient.

Die Forschungsvorhaben sollen sich unter besonderer Berücksichtigung einer engen Beziehung von Rehabilitationswissenschaft und Rehabilitationspraxis hauptsächlich auf folgende Gebiete beziehen:

  • Methodenentwicklung
  • Bedarf und Akzeptanz von Reha-Leistungen
  • Prädiktoren, Rehabilitations-Bedürftigkeit und Rehabilitations-Ergebnis
  • Wirksamkeit von Rehabilitations-Leistungen
  • Bearbeitung neuer Behandlungsansätze in der Therapie und Nachsorge
  • Total Quality Management
  • Beratung, Methodenberatung, Aus- und Weiterbildung, Qualitäts-Management in ihren jeweiligen Wechselwirkungen zueinander
  • Rehabilitations-System-Forschung
  • Rehabilitationsökonomie
  • Optimierung der beruflichen Orientierung der medizinischen Rehabilitation (MBO)


Die Zuwendungen können im Rahmen einer Projektförderung unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit als Zuschuss oder als Darlehen im Wege einer Festbetragsfinanzierung oder einer Anteils- oder Fehlbetragsfinanzierung (mit Begrenzung auf einen Höchstbetrag) bewilligt werden.


Es ist ein zweistufiges [Antragsverfahren] vorgesehen.

Die ausführlichen Förderrichtlinien werden derzeit überarbeitet und demnächst hier zum Download zur Verfügung gestellt.