Die Förderung von Forschungsvorhaben basiert auf einem zweistufigen Antragsverfahren. In einem ersten Schritt übermitteln die Antragstellenden der GfR eine Projektskizze, aus der sich neben der geplanten Thematik auch Hintergründe, Ziele, Verfahren, Zeitraum und Kosten ergeben. Diese Projetskizze wird im Vorstand der GfR hinsichtlich ihrer Thematik, dem Bezug zu den Förderzielen der GfR und ihrer Umsetzbarkeit diskutiert. Fällt das Votum positiv aus, so werden die Antragstellenden aufgerufen, einen Langantrag zu erstellen.
Der Langantrag als zweite Stufe stellt die Ideen und Verfahrenshinweise aus der Skizze detailliert dar. Die GfR ermöglicht es den Antragstellenden methodische Unterstützung beim Forschungsdesign zu nutzen. Der Langantrag wird nach Abgabe sowohl inhaltlich als auch methodisch extern begutachtet. Die Ergebnisse der Begutachtung dienen dem Vorstand als Grundlage der Diskussion über die Förderwürdigkeit. Kommt der Vorstand auch hier zu einem positiven Votum, wird den beteilgten Retenversichrungsträgern die Förderung des Projektes empfohlen.
Die Rentenversicherungsträger holen dann bei den zuständigen Gremien die Förderzusagen ein und stellen die Förderbescheide aus. Basis der Förderung bilden die Zuwendungsrichtlinien der Rentenversicherungsträger und die Nebenbestimmungen RV-NBest-F.
Weitere Informationen und die Unterlagen des gemeinsamen Antragsverfahrens erhalten Sie hier.
Die thematische Bandbreite ergibt sich vor allem aus den Aufgaben der Rentenversicherungsträger, denn diese Vergeben die Fördergelder nach den Vorgaben des § 31 Abs. 1 Nr. 3 SGB VI.
Ziel der Rehabilitation durch die Rentenversicherung ist es, gesundheitlich beeinträchtigte Versicherte wieder in das Erwerbsleben zu integrieren. Förderfähig sind daher solche Vorhaben, welche unmittelbar diesen gesetzlichen Versorgungsauftrag der Rentenversicherng betreffen.
Trotz dieser auf den ersten Blick engen Vorgaben können sich die Projekte auf eine sehr breite Palette von Themen beziehen.
Als Beispiele seien genannt:
Die Rentenversicherungsträger sind zu einer Bewertung angehalten, ob es sich bei vorliegenden Anträgen möglicherweise um Doppelforschung handeln könnte. Daher prüfen Sie bitte vorab, ob die von Ihnen vorgesehene Thematik bereits anderweitig beforscht wurde und warum es ggf. sinnvoll sein könnte, trotzdem einen Forschungsantrag in diesem Kontext zu rechtfertigen (z.B. Aktualisierung, verbessertes/neues Forschungsdesign).
Die Gesamtfördermittel, die im Bereich der GfR zur Verfügung stehen, sind naturgemäß begrenzt. Als Faustregel kann angenommen werden, dass Projektideen nicht über einen Zeitraum von 24-30 Monaten hinaus geplant werden sollten. Auch ein Personalumfang von mehreren Mitarbeitenden aus dem Bereich der Wissenschafler/-innen sprengt in der Regel die Möglichkeiten der GfR. Natürlich hängen diese Annahmen auch stark von den geplanten Inhalten und Forschungsdesigns ab.
Gerne beraten wir Sie in dieser Hinsicht über das Netzwerksekretariat.