Reform und Perspektiven des Leistungsrechts im gegliederten Rehabilitationssystem – Ein interdisziplinärer Beitrag zur Harmonisierung und Effektivitätssteigerung der Maßnahmen zur Teilhabe behinderter

Details

Projektnummer RQ II/5
Projektbeginn 01.01.1970
Projektende 01.01.1970
Projektleitung Prof. Dr. jur. Friedrich E. Schnapp
Einrichtung Institut für Sozialrecht der Ruhr-Universität Bochum
Förderer NRW Forschungsverbund
Abstract Das beantragte Projekt knüpft thematisch an die Arbeitsergebnisse der momentan im Rahmen der ersten Phase geförderten Untersuchung Die Reduktion rehabilitationsrechtlicher Schnittstellenprobleme – Bausteine auf dem Weg zu einem einheitlichen Rehabilitationsrecht an. Ohne dem Abschlußbericht vorgreifen zu wollen, kann bereits jetzt festgestellt werden, dass ein erhebliches Defizit des geltenden Rehabilitationsrechts darin besteht, dass die Leistungskataloge der unterschiedlichen Trägergruppen hinsichtlich Gegenstand, Umfang sowie Ausgestaltung der jeweiligen Maßnahmen differieren und in den unterschiedlichsten Rechtsquellen wie Gesetzen, Rechtsverordnun-gen, Richtlinien, Verwaltungsanordnungen oder Gesamtvereinbarungen festgeschrieben sind. Trotz des 1974 verabschiedeten Rehabilitationsangleichungsgesetzes kommt es durch diese weiterhin in der Tendenz nach dem Prinzip der Kausalität gewährten Leistungen zu Ungleichbehandlungen der Betroffenen und nicht gerechtfertigten Benachteiligungen einzelner Gruppen von Rehabilitanden. Die laufende Studie ist darauf bedacht, Lösungsvorschläge zu unterbreiten, die sich primär auf die Organisation und die Struktur des Rehabilitationsverfahrens beziehen; die Frage einer sozialpolitisch und -ökonomisch vertretbaren Ausgestaltung der Leistungskataloge wird hingegen nicht thematisiert. Diesen Aspekt greift daher das beantragte Projekt auf, in dessen Rahmen das Leistungsspektrum der nach der deutschen Sozialordnung unterschiedlich gewährten Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen kritisch analysiert und neu bestimmt werden soll. Hauptsächlich anhand folgender drei Kriterien sollen für die einzelnen Rehabilitationsträger weitestgehend einheitliche Leistungskataloge zu den verschiedenen Kategorien der Rehabilitationsmaßnahmen (medizinische, berufsfördernde, ergänzende und soziale Leistungen zur Rehabilitation) entwickelt werden: 2.Um die Effizienz der im Rehabilitationssystem eingesetzten knappen finanziellen Ressourcen zu steigern und die Qualität der Rehabilitation auch unter den gegebenen Sparzwängen langfristig zu sichern, sollen Effektivität und Notwendigkeit der bestehenden Leistungen für ein erfolgreich wirkendes Rehabilitationssystem und -verfahren untersucht werden. Die daraus resultierende Erschließung von Wirtschaftlichkeitsreserven soll Spielräume für sinnvolle Rehabilitationsleis-tungen und -maßnahmen schaffen, die einer Verbesserung der Patientenorientierung und der Versicherten- bzw. Betroffenennähe dienen können. Dabei wird es auch um die Frage gehen, wie weit das Leistungsrecht auf den einzelnen normhierarchischen Ebenen zu reglementieren und auszudifferenzieren ist. 3. Es soll geklärt werden, welche Auswirkungen das in Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes manifestierte Verbot der Diskriminierung Behinderter auf die Gestaltung der Leistungskataloge zur Rehabilitation hat, insbesondere, ob die Vorschrift die Pflicht zu einer rein final ausgerichteten Leistungsgewährung gebietet. 4. Schließlich soll ein Vergleich mit den Rehabilitationssystemen anderer Länder der Europäischen Union angestrengt werden, um zu eruieren, welche Strukturen und Maßnahmen auf unser Rechtssystem übertragen werden können und sollen. Als Abschluss der Untersuchung soll das im Projekt erarbeitete Reformmodell den politischen Entscheidungsträgern und gesetzgebenden Körperschaften zur Diskussion gestellt werden, indem ihnen konkrete Vorschläge für sinnvolle Gesetzesnovellierungen unterbreitet werden.
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