Anträge auf Forschungsförderung im Rehabilitationsforschungsnetzwerk der Deutschen Rentenversicherung Rheinland durchlaufen ein formelles Verfahren der Prüfung und Begutachtung durch Geschäftsstelle, Methodenzentren sowie Gutachterinnen und Gutachter. Am Ende steht die Genehmigung oder die Ablehnung durch den Lenkungsausschuss.

 

Für die Antragstellung auf Forschungsförderung ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen. Die Antragstellung ist ausschließlich in elektronischer Form (per E-Mail) möglich.

Zunächst wird bei der Geschäftsstelle eine Projektskizze eingereicht. Diese wird bezüglich der Übereinstimmung mit unseren Forschungszielen und des vorgesehenen Finanzierungsrahmens geprüft. In der zweiten Stufe werden die Antragstellenden zur Abgabe eines ausführlichen Antrags aufgefordert. Für Projektskizze und Langantrag liegen obligatorische Formulare bereit, die der Geschäftsstelle per E-Mail zugesandt werden. Die externe zweifache Begutachtung ist Standard.

Weitere Informationen zu Formalien und Antragsformularen finden Sie hier.

Bitte nehmen Sie vor Antragsstellung Kontakt zur Geschäftsstelle auf.