Anträge auf Forschungsförderung im Rehabilitationsforschungsnetzwerk der Deutschen Rentenversicherung Rheinland durchlaufen ein formelles Verfahren der Prüfung und Begutachtung durch Geschäftsstelle, Methodenzentren und Gutachter:innen. Am Ende steht die Genehmigung oder die Ablehnung durch den Lenkungsausschuss.
Für die Antragstellung auf Forschungsförderung ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen. Die Antragstellung ist ausschließlich in elektronischer Form (per E-Mail) möglich.
Zunächst wird bei der Geschäftsstelle eine Projektskizze eingereicht. Diese wird bezüglich der Übereinstimmung mit den Zielen der Förderung, der Forschungsmethodik und des vorgesehenen Finanzierungsrahmens geprüft. In der zweiten Stufe wird der Antragstellende zur Abgabe eines ausführlichen Antrags aufgefordert. Für Projektskizze und Langantrag liegen obligatorische Formulare bereit, die der Geschäftsstelle per E-Mail zugesandt werden. Die externe zweifache Begutachtung ist Standard.
Bitte nehmen Sie vor Antragsstellung Kontakt zur Geschäftsstelle auf.
Im Antragsverfahren wird zunächst eine kurzgefasste Projektskizze eingereicht. Neben einem aussagekräftigen Titel soll aus dieser die Zielsetzung, die Skizzierung des Vorhabens, die Perspektiven einer praxisnahen Umsetzung der Ergebnisse sowie der Finanzierungsbedarf und der Zeithorizont hervorgehen.
Das Antragsformular mit Ausfüllhinweise kann hier heruntergeladen werden:
Falls die eingereichte Projektskizze ein positives Votum erhalten hat, werden die Antragsstellenden zur Ausarbeitung eines ausführlichen Projektantrags aufgefordert. In diesem soll das geplante Vorhaben ausführlich beschrieben werden. Darüberhinaus wird ein konkretes Konzept zur praktischen Umsetzung der Forschungsergebnisse erwartet.
Es wird empfohlen, möglichst frühzeitig Kontakt zur Geschäftsstelle aufzunehmen. Die Geschäftsstelle kann bei Bedarf auch Beratungen methodischer oder fachlicher Art vermitteln.
Den Antragstellenden wird empfohlen, sich auch über die Begutachtungskriterien zu informieren.
Die Begutachtungsformulare:
Beurteilungskriterien für Projektskizze
Beurteilungskriterien für Methodengutachten
Beurteilungskriterien für inhaltliche Gutachten
Datenschutz
Für Forschungsprojekte ist grundsätzlich ein Datenschutzkonzept notwendig. Dieses ist nach der Förderzusage vorzulegen. Im Langantrag sollten Aspekte des Datenschutzes kurz dargestellt werden.
Im Datenschutzkonzept wird der Umgang mit den zu erhebenden Daten festgelegt. Dies bezieht sich v. a. auf die Art der Daten, deren Herkunft und Umfang, die Erhebungzeitpunkte sowie Angaben zum Transfer der Daten und deren Verarbeitung und Sicherung. Ferner muss auch das Verfahren zum Informed Consent inkl. Teilnehmendeninformationen und Einwilligungserklärungen dargestellt werden.
Einschlägige Rechtsgrundlage für Datenschutzkonzepte ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie die jeweils aktuellen bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften und das SGB X.
Informationen hierzu finden Sie hier:
Weitere Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie auch auf den Seiten der DRV Bund.
Sozialdaten
Sie möchten im Forschungsprojekt mit einer Klinik der DRV zusammenarbeiten oder Sie möchten Daten aus den Routinedaten einer DRV (z. B. Verlaufsdaten) nutzen? Dann müssen weitere gesetzliche Vorschriften beachtet werden. Bei Daten von einem Sozialleistungsträger handelt es sich um Sozialdaten, deren Nutzung für Forschungszwecke grundsätzlich möglich ist.
Diese Nutzung von Sozialdaten für die Forschung ist an die Bedingungen des § 75 SGB X gebunden und bedarf einer Bewilligung durch die jeweiligen Aufsichtsbehörden. Dieses Verfahren kann mitunter erheblich Zeit beanspruchen und sollte bei der Studienplanung berücksichigt werden. Falls Sie für Ihre Studie Sozialdaten nutzen möchten, setzen Sie sich frühzeitig mit der Geschäftsstelle in Verbindung.
Ethik
Forschungsprojekte, die durch refonet gefördert werden, bedürfen eines Votums einer Ethikkommission. Aus Erfahrung wissen wir, dass auch diese Verfahren viel Zeit in Anspruch nehmen können, die Sie bei der Studienplanung berücksichtigen sollten. Auch hier bitten wir Sie, frühzeitig Kontakt mit der Geschäftstelle aufzunehmen.